Aktuelle Mitteilung zur Nutzung von Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Gemeinschaftsräumen der Stadtteilgemeinden |
Veröffentlicht von Webmaster (admin) am 09/06/2021 |
Ab dem 02. Juni 2021 greift im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Corona Warnstufe II.
Für die Nutzung der Bürgerhäuser gelten ab diesem Zeitpunkt folgende Regeln:
Für Dauernutzer (Vereine) stehen die Bürgerhäuser wieder offen.Privat- und Familienfeiern sind weiterhin nicht möglich!
Freizeit- und Amateursport:
Generelle Zulassung von Mannschaftssport unter strengen
Hygienevorgaben.
Sportvereine dürfen in Gruppen von bis zu 10 Personen unter
Auflagen die Räumlichkeiten nutzen. Tagesaktueller Test wird
empfohlen.
Kontaktregeln
Zwei Hausstände (unbegrenzte Zahl) oder 10 Personen über 14
Jahre unabhängig vom Hausstand (Plus Geimpfte /Genesene)
Veranstaltungen, Kulturangebote
Zulassung von Veranstaltungen bis 100 Personen/ Teilnehmern
(ungeimpft) in Innenräumen mit tagesaktuellem Test und strengen
Abstands- und Hygienevorgaben sowie Kontaktdatenerfassung
(möglichst elektronisch), das Gesundheitsamt kann ausnahmsweise
eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der
kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen
Voraussetzungen gestatten.
Zuletzt geändert am: 09/06/2021 um 20:20